Rezertifizierung bei den Krankenkassen

Zum dritten Mal würde ich zur Retifizierung meines Kursangebots Qigong überprüft und zum wiederholten Male annerkannt.

 

vielen Dank für die Beantragung einer Rezertifizierung Ihres Kursangebots in der Zentrale Prüfstelle Prävention.

Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Präventionskurs ‚Qi Gong‘ (Kurs-ID: 20160328-758161) mit der Kursleitung Gabriele Stammerjohann dem aktuellen Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“ entspricht und aus diesem Grund soeben von der Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der angeschlossenen Krankenkassen rezertifiziert wurde.

Die Rezertifizierung hat ab heute eine Gültigkeit bis zum 30.07.2019. Sofern die Rezertifizierung über diesen Zeitraum hinaus bestehen soll, ist eine weitere Rezertifizierung für jeweils weitere drei Jahre im Anschluss möglich.

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.

 

Autor: Gabriele Stammerjohann

Heilpraktikerin Gabriele Stammerjohann / Praxis für traditionelle chinesische Medizin und Naturheilverfahren / Akupunktur / Tuina Massage / Kräutermedizin / Qigong